Immer wieder sehen wir bei Selbständigen dass Rechnungen nicht die nötigen Rechnungsmerkmale aufweisen. In diesem Blog zeigen wir dir was du beachten musst, um alles korrekt abwickeln zu können. Aber zuerst die wichtigste Frage: wann bist du als Unternehmer*In überhaupt dazu verpflichtet Rechnungen auszustellen?
Um eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zu berechtigen müssen folgende 12 Merkmale vorhanden sein:
Bei Rechnungen deren Gesamtbetrag unter EUR 400,- inkl. Umsatzsteuer liegt spricht man von Kleinbetragsrechnungen. Für diese Kleinbetragsrechnungen reichen folgende Rechnungsmerkmale:
Diese Vereinfachungen gelten jedoch nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen, da zumindest ein Hinweis auf die Steuerbefreiung sowie die UID-Nummer des liefernden Unternehmens enthalten sein muss.
Wie der Name bereits verrät, handelt es sich hierbei um eine Rechnung, die elektronisch ausgestellt wird.
Die elektronische Übermittlung einer Rechnung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Rechnungsbestandteile müssen eingehalten werden.
Hier hast du als Unternehmer mehrere Möglichkeiten: